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   RG, 11.04.1940 - IV 647/39   

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RG, 11.04.1940 - IV 647/39 (https://dejure.org/1940,565)
RG, Entscheidung vom 11.04.1940 - IV 647/39 (https://dejure.org/1940,565)
RG, Entscheidung vom 11. April 1940 - IV 647/39 (https://dejure.org/1940,565)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Über die Beweislast, den Umfang der Beweisaufnahme und die Beweiswürdigung in Abstammungsstreitigkeiten.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 163, 321
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 14.06.1962 - III ZR 52/61

    Eröffnung des Zivilrechtswegs - Wiederaufbau eines im Krieg zerstörten Gebäudes -

    Vielmehr ist entscheidend, ob der Tatsachenrichter aus der Beweisaufnahme einen so hohen Grad von Wahrscheinlichkeit für die Behauptung der Klägerin entnehmen konnte, daß er nach der Lebenserfahrung praktisch der Gewißheit gleichkommt (vgl. RGZ 102, 316, 321; 162, 223, 229; 163, 321, 324).
  • BGH, 19.06.1957 - V ZR 57/56

    Rechtsmittel

    Ein solcher Wahrscheinlichkeitsgrad würde aber nach durchaus herrschender Ansicht zum Beweise ausreichen; denn bei der Beschränktheit der menschlichen Erkenntnismittel geht es nicht an, lediglich eine denkgesetzliche oder mathematische Sicherheit öder eine solche Sicherheit, wie sie die Naturwissenschaft für die Anerkennung eines Naturgesetzes verlangt, als vollgültigen Beweis anzusehen, der Richter muß sich vielmehr bei seiner Überzeugungsbildung mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewißheit begnügen (RGZ 114, 73 [75]; 155, 37 [40]; 162, 223 [229 f]; 163, 321 [324]; BGH NJW 1952, 1171 Nr. 5; Stein-Jonas-Schönke a.a.O. § 286 I 1; Rosenberg a.a.O. § 111 I 1 a, S. 519 f; Baumbach-Lauterbach a.a.O. § 286 Anm. 2 G).
  • BGH, 24.01.1956 - VI ZR 331/54

    Rechtsmittel

    Maßgebend ist vielmehr, ob die möglichst erschöpfende und gewissenhafte Anwendung der vorhandenen Erkenntnisquellen zu einem so hohen Grade von Wahrscheinlichkeit führt, daß sie eine für das praktische Leben brauchbare Gewißheit begründet (RGZ 162, 223 [229]; 163, 321 [324]; BGHZ 7, 116 [120]; Stein-Jonas-Schönke, ZPO, 17. Aufl. § 286 Erl I 1).
  • BGH, 10.07.1969 - III ZR 196/66

    Testierunfähigkeit wegen die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustandes

    Unter diesen Umständen spricht nichts dafür, das Berufungsgericht habe unter "Sicherheit" unumstößliche Gewißheit und nicht nur dasjenige geringere Maß an Gewißheit verstanden, das nach allgemeiner Ansicht zur Bildung der richterlichen Überzeugung ausreicht, d.h. einen so hohen Grad von Wahrscheinlichkeit, daß er nach der Lebenserfahrung praktisch der Gewißheit gleichkommt (RGZ 102, 316, 321; 162, 223, 229; 163, 321, 324; BGHZ 7, 116, 119) [BGH 14.07.1952 - IV ZR 25/52] .
  • BGH, 25.10.1962 - III ZR 10/62

    Rechtsmittel

    Entscheidend ist alsdann allein, ob der Tatsachenrichter aus der Beweisaufnahme einen so hohen Grad von Wahrscheinlichkeit für die Behauptungen des Klägers entnehmen konnte, daß er nach der Lebenserfahrung der Gewißheit gleichkommt (vgl. RGZ 162, 223, 229; 163, 321, 324).
  • BGH, 23.10.1952 - III ZR 371/51

    Rechtsmittel

    Die Anschlussrevision meint, nach den Feststellungen des sachverständigen Zeugen Dr. Vo. sei "ein hoher Grad von Wahrscheinlichkeit" für eine unvorschriftsmässige Anlegung der Starkstromleitung gegeben, so dass nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts ein Beweis des ersten Anscheins vorliege; demgegenüber müsse ein anderer Ablauf des Geschehens in dem Bereich einer ernstlich in Betracht zu ziehenden Möglichkeit liegen (RGZ 162, 223; 163, 321; 165, 336 [340]).
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